﻿{"id":3675,"date":"2020-04-21T11:32:22","date_gmt":"2020-04-21T09:32:22","guid":{"rendered":"http:\/\/afthome.327499.de.hosting.internet1.de\/?page_id=3675"},"modified":"2021-07-06T07:12:46","modified_gmt":"2021-07-06T05:12:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.aft-berlin.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\r\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH<\/h2>\r\n<h6>1 Allgemeines<\/h6>\r\n<p>Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH zugrunde. Entgegenstehenden oder zus\u00e4tzlichen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers wird ausdr\u00fccklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH mit deren Einbeziehung schriftlich und ausdr\u00fccklich einverstanden erkl\u00e4rt.\u00a0<\/p>\r\n<h6>2 Angebot und Vertragsabschluss\u00a0<\/h6>\r\n<p>2.1 Angebote der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind nur Ann\u00e4herungswerte, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich erkl\u00e4rt werden. Stellt die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH dem Besteller Zeichnungen oder technische Unterlagen \u00fcber den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verf\u00fcgung, so bleiben diese Eigentum der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH.<\/p>\r\n<p>2.2 Bestellungen des Bestellers sind f\u00fcr diesen verbindlich. Sofern von der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH keine anderweitige schriftliche Best\u00e4tigung erfolgt, gilt die Lieferung der Rechnung als Auftragsbest\u00e4tigung.\u00a0<\/p>\r\n<p>2.3 Ist der Besteller Kaufmann, ist f\u00fcr den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschlie\u00dflich die schriftliche Best\u00e4tigung der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH ma\u00dfgeblich, sofern der Besteller nicht unverz\u00fcglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere f\u00fcr m\u00fcndliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH ist jedenfalls dann nicht mehr unverz\u00fcglich, wenn Sie der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH nicht innerhalb von vierzehn Tagen zugegangen ist.<\/p>\r\n<p>2.4 M\u00fcndliche Nebenabreden oder m\u00fcndliche Zusicherungen, die \u00fcber den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Nebenabreden bed\u00fcrfen in jedem Fall der schriftlichen Best\u00e4tigung der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH.<\/p>\r\n<h6>3 Preise und Zahlung\u00a0<\/h6>\r\n<p>3.1 Die vereinbarten Preise gelten, soweit nicht anders bestimmt ist, ab Werk einschlie\u00dflich Verladung, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung, Versand und Versicherungsspesen. Die Kosten f\u00fcr Verpackung, Versand und Versicherung hat der Besteller zu tragen.\u00a0<\/p>\r\n<p>3.2 Der Preis gilt, bei Lieferungen im Inland, zuz\u00fcglich der am Tag des ausgestellten Lieferscheins g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.<\/p>\r\n<p>3.3 Die Verg\u00fctung der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH wird mit Erbringung der Lieferung\/ Leistung und nach dem Zugang der Rechnung beim Besteller f\u00e4llig und zahlbar. Bei Vertr\u00e4gen mit Bestellern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt abweichend zu vorstehender Regelung \u201eKasse gegen Dokumente\u201c. Die Kosten f\u00fcr die \u00dcbermittlung des Rechnungsbetrags tr\u00e4gt der Besteller.<\/p>\r\n<p>3.4 Die Zahlung per Wechsel und\/ oder Scheck erfolgt erf\u00fcllungshalber und wird nur bei besonderer vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Die hierf\u00fcr anfallenden Kosten, wie Diskont-, Wechselspesen u.\u00e4., hat der Besteller zu tragen.<\/p>\r\n<p>3.5 Die Mitarbeiter der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Inkasso-Vollmacht berechtigt.<\/p>\r\n<p>3.6 Verschlechtert sich die Zahlungsf\u00e4higkeit des Bestellers im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung, oder wird der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH nachtr\u00e4glich bekannt, dass gegen die Zahlungsf\u00e4higkeit des Bestellers begr\u00fcndete Bedenken bestehen, so ist die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH berechtigt, Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen, oder ausstehende Lieferungen bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung zur\u00fcck zu halten bzw. vom Vertrag, unter Aufrechterhaltung eventueller Schadensanspr\u00fcche, innerhalb 14 Tagen zur\u00fcck zu treten, oder bei hereingenommenen Wechsel die Zahlung vor Beendigung der Laufzeit zu verlangen.<\/p>\r\n<p>3.7 Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsanspr\u00fcche der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH aufzurechnen, es sei denn, seine Anspr\u00fcche sind rechtskr\u00e4ftig festgestellt und unstreitig. Leistungsverweigerungs- und Zur\u00fcckhaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen.<\/p>\r\n<p>3.8 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem Basiszins zu fordern. Ist der Besteller kein Verbraucher im Rechtssinn, betr\u00e4gt der Zinssatz 8% \u00fcber dem Basiszins. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p>\r\n<h6>4 G\u00fcten, Sorten, Ma\u00dfe und Gewichte<\/h6>\r\n<p>4.1 G\u00fcten, Sorten und Ma\u00dfe der Ware bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss vereinbarten DIN- und EN-Normen. Sind solche nicht vereinbart worden, sind die bei Vertragsschluss geltenden DIN- und EN-Normen ausschlaggebend. Wurden DIN- und EN-Normen weder vereinbart, noch sind solche einschl\u00e4gig, so sind \u00dcbung und Handelsbrauch entscheidend. \u00a0<\/p>\r\n<p>4.2 Die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH \u00fcbernimmt keine Garantien oder Zusicherungen durch die Bezugnahme auf Normen und \u00e4hnliche Regelwerke, auf Werks-Pr\u00fcfbescheinigungen und \u00e4hnliche Zeugnisse sowie Angaben zu G\u00fcten, Sorten, Ma\u00dfen, Gewichten und Verwendbarkeit oder auf Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen und entsprechende Kennzeichen, wie CE oder GS. Dies gilt nicht, wenn die Parteien etwas anderes ausdr\u00fccklich vereinbart haben.\u00a0<\/p>\r\n<h6>5 Lieferzeit, Lieferverzug, Ausfuhr<\/h6>\r\n<p>5.1 Die von derAFT Fertigungstechnik und Handel GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\r\n<p>5.2 Wurde eine Lieferfrist ausdr\u00fccklich vereinbart, beginnt diese, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss. Ben\u00f6tigt die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags Unterlagen des Bestellers, Genehmigungen, Freigaben oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben bzw. des Vorschusses bei der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH.<\/p>\r\n<p>5.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt worden ist.<\/p>\r\n<p>5.4 Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, wie z.B. nachtr\u00e4glich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsst\u00f6rungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, beh\u00f6rdliche Anordnungen, etc., verl\u00e4ngern die Lieferfrist entsprechend und sind von der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\r\n<p>5.5 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so hat er die der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH hierdurch entstehenden Kosten insbesondere die Kosten der Lagerung zu ersetzen. Bei Lagerung im Werk der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH betragen die Kosten der Lagerung mindestens 0,5% des Netto-Auftragswertes f\u00fcr jeden Monat. DieAFT Fertigungstechnik und Handel GmbH ist, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig \u00fcber die Ware zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessener verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.\u00a0<\/p>\r\n<p>5.6 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Macht die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH Schadensersatz geltend, so betr\u00e4gt dieser 20 v.H. des Netto-Auftragswertes zzgl. der Materialkosten. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH einen h\u00f6heren oder der Besteller keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.<\/p>\r\n<p>5.7 Es besteht Einvernehmen dar\u00fcber, dass der Besteller verpflichtet ist, zu pr\u00fcfen, ob die von ihm erworbenen Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig sind und der Export-Kontrolle unterliegen. Der Besteller verpflichtet sich, erforderliche Export- und Importgenehmigungen und \u2013Lizenzen auf eigene Kosten einzuholen. Ausk\u00fcnfte und Genehmigungen erteilt nach deutschem Recht das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzforderungen. Auch ohne unseren ausdr\u00fccklichen Hinweis sind im Zweifel s\u00e4mtliche gelieferten Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig und unterliegen auf Grund nationaler, europ\u00e4ischer oder internationaler Bestimmungen oder Verordnungen der Export-Kontrolle. Solche Produkte oder jegliche Kopien solcher Produkte d\u00fcrfen nicht f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke oder zivile oder milit\u00e4rische Nukleartechnologieaktivit\u00e4ten verwendet werden. Insbesondere d\u00fcrfen sie nicht f\u00fcr jegliche Aktivit\u00e4ten verwendet werden, die zur Entwicklung oder Produktion von chemischen oder biologischen Waffen dienen. Der Besteller erkennt deutsche, europ\u00e4ische und internationale Exportkontrollbestimmungen und \u2013Beschr\u00e4nkungen an und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder L\u00e4nder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche, europ\u00e4ische oder internationale Gesetze oder Verordnungen verst\u00f6\u00dft. Er stellt uns insoweit von der Haftung frei.<\/p>\r\n<h6>6 Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/h6>\r\n<p>6.1 Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Besteller \u00fcber, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung und \/ oder Inbetriebnahme \u00fcbernommen hat.\u00a0<\/p>\r\n<p>6.2 Verz\u00f6gert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber.\u00a0<\/p>\r\n<h6>7 Gew\u00e4hrleistung\u00a0<\/h6>\r\n<p>7.1 Die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH verschafft dem Besteller die Ware frei von Sachm\u00e4ngeln. Ein unerheblicher Sachmangel ist unbeachtlich. Die Angaben \u00fcber die Beschaffenheit der gelieferten Ware sind als ann\u00e4hernd zu betrachten und dienen immer als Ma\u00dfstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist, wobei in jedem Fall Grenzwerte um Toleranzen abweichen d\u00fcrfen. Die allgemeinen Lieferbedingungen der jeweiligen Hersteller werden bzgl. der Beschaffenheit der gelieferten Ware und der allgemeinen Hinweise f\u00fcr Pflege, Transport, Lagerung und Einbauvorschriften ausdr\u00fccklich zum Vertragsinhalt gemacht.<\/p>\r\n<p>7.2 F\u00fcr die Dauer der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist leisten wir Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass der Vertragsgegenstand fehlerfrei ist und die eventuell zugesicherten Eigenschaften hat, l\u00e4ngstens jedoch f\u00fcr einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist beginnt mit dem jeweiligen Liefer-\/Leistungsdatum.<\/p>\r\n<p>7.3 Die Gew\u00e4hrleistungspflicht nach 7.2 gilt nicht, wenn der Besteller vors\u00e4tzlich \u00fcber einen Mangel get\u00e4uscht oder der Mangel vors\u00e4tzlich verschwiegen wurde. Dann richten sich die Gew\u00e4hrleistungsfristen nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, wenn die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH eine Garantie f\u00fcr eine bestimmte Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen hat, f\u00fcr den Inhalt dieser Garantie. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngel an Nacherf\u00fcllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist der Ware.<\/p>\r\n<p>7.4 Ist die Verpflichtung der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH zur M\u00e4ngelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, kann die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH den Mangel nach ihrer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Im Falle der Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware an die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH zur\u00fcckzugeben. Kann der Mangel nicht behoben werden oder ist die Nachbesserung der Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm\u00f6glich ist, wenn sie von der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH unzumutbar verz\u00f6gert wird, wenn begr\u00fcndete Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus anderen Gr\u00fcnden vorliegt.<\/p>\r\n<p>7.5 Zur Vornahme aller der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden F\u00e4llen, wie der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den oder wenn die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH mit der Beseitigung des Mangels im Verzug geraten ist, hat der Besteller das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.<\/p>\r\n<p>7.6 Der Besteller hat M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche f\u00fcr offensichtliche M\u00e4ngel, die nicht binnen drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegen\u00fcber der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH ger\u00fcgt werden, sind ausgeschlossen.<\/p>\r\n<p>7.7 M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht f\u00fcr den Fall, dass der Besteller die Bearbeitung bestimmter Materialien vorgegeben oder Material bzw. Teile beigestellt hat und die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH auf m\u00f6gliche M\u00e4ngel aufgrund der Bearbeitung dieser Materialien hingewiesen hat.<\/p>\r\n<p>7.8 M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen ferner nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit.<\/p>\r\n<h6>8 Haftung der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH<\/h6>\r\n<p>8.1 Die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH haftet f\u00fcr vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen unbeschr\u00e4nkt, f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gef\u00e4hrdenden Weise.<\/p>\r\n<p>8.2 Im \u00dcbrigen ist eine Haftung f\u00fcr schuldhaft verursachte Sch\u00e4den grunds\u00e4tzlich auf vertragstypische und als Folge vorhersehbare Sch\u00e4den begrenzt. Weitergehende Rechte und Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Dies gilt vor allem f\u00fcr den Ersatz mittelbarer Sch\u00e4den (z.B. Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn und Verlust von Informationen und Daten).<\/p>\r\n<p>8.3 Anspr\u00fcche wegen Sch\u00e4den an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen jedoch unber\u00fchrt. Ebenso Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\r\n<h6>9 Eigentumsvorbehalt\u00a0<\/h6>\r\n<p>9.1 Die von der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH gelieferte Ware bleibt deren Eigentum (Vorbehaltsware). Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Ein ordnungsgem\u00e4\u00dfer Gesch\u00e4ftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Ver\u00e4u\u00dferungen des Bestellers oder bei dessen sonstigen Verf\u00fcgungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen der Vorbehaltsware sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\r\n<p>9.2 Der Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets f\u00fcr die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH.<\/p>\r\n<p>9.3 m Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, wird die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH Miteigent\u00fcmer dieser Sache; Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Wertverh\u00e4ltnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwirbt die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH das Alleineigentum.<\/p>\r\n<p>9.4 Die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung\/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in H\u00f6he des Kaufpreises der Vorbehaltsware an die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH ab. Der Besteller ist erm\u00e4chtigt, diese Forderungen f\u00fcr die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH einzuziehen. Die Einziehungserm\u00e4chtigung entf\u00e4llt, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH gegen\u00fcber nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. In diesem Falle ist diese berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretungen offenzulegen.<\/p>\r\n<p>9.5 Der Besteller ist verpflichtet, der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH die zur Geltendmachung deren Forderungen und sonstigen Anspr\u00fcche n\u00f6tige Auskunft unverz\u00fcglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in Sachen, Forderungen und andere Verm\u00f6gensrechte der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH; der Besteller hat die AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH unverz\u00fcglich \u00fcber die Zwangsvollstreckung zu informieren; er wird au\u00dferdem den Pf\u00e4ndungsgl\u00e4ubiger schriftlich auf die Rechte der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH hinweisen.<\/p>\r\n<h6>10 Sonstige Bestimmungen\u00a0<\/h6>\r\n<p>10.1 Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.<\/p>\r\n<p>10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG)<\/p>\r\n<p>10.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.<\/p>\r\n<p>10.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\r\n<h6>11 Auftrags-, Liefer-, Lizenz-, Nutzungs\u00fcberlassungs-, Verkaufs-, Montage-Bedingungen<\/h6>\r\n<p>Aus produktionstechnischen Gr\u00fcnden, m\u00fcssen \u00dcber-\/Unterlieferungen zur Bestellmenge aber auch zu der in einer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Menge bis zu einer H\u00f6he von 10%. <br \/>\u00dcberlieferungen werden zum vereinbarten Preis berechnet. F\u00fcr unterlieferte Mengen besteht KEIN Recht auf Nachlieferung.<\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH 1 Allgemeines Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der AFT Fertigungstechnik und Handel GmbH zugrunde. Entgegenstehenden oder zus\u00e4tzlichen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers wird ausdr\u00fccklich widersprochen. 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